INFORMATIONEN

Termine:

nach telefonischer Absprache.

Telefonzeiten: 

Mittwoch und Freitag von 9 bis 10 Uhr oder Nachricht per Anrufbeantworter.

Kostenerstattung:

Die Berechnung der Honorarleistungen für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte oder gesetzlich Versicherte mit entsprechender Zusatzversicherung werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstellt.

Viele private Krankenversicherungen und private Zusatzversicherungen erstatten einen großen Teil der Therapiekosten.

Von den gesetzlichen Krankenkassen werden Heilpraktikerkosten nicht übernommen.